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Private Abfalltonnen auf öffentlichen Verkehrsflächen - Beachten der Vorschriften vermeidet Ärger

11.4.2018


Immer wieder gibt es Ärger, wenn im Bitburger Stadtgebiet private Abfalltonnen dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen. Neben der optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes und der Ästhetik gibt es hier auch Vorschriften, die besagen, dass nur unter bestimmen Voraussetzungen ein Abstellen der Tonnen auf öffentlich Flächen erlaubt ist. Dazu bedarf es einer gebührenpflichtigen Genehmigung, und dann müssen die Tonnen auch entsprechend hergerichtet werden.

Wer auf seinem eigenen Grundstück keinen Platz für seine Mülltonnen hat, muss diese möglicherweise auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, z.B. auf dem Gehweg oder der Straße, platzieren. Für das Abstellen von Abfalltonnen im öffentlichen Verkehrsraum ist nach den Bestimmungen der Sondernutzungssatzung der Stadt Bitburg eine Genehmigung erforderlich, für die dann auch entsprechende Gebühren erhoben werden.

Grundsätzlich gilt: Nach der Leerung oder wenn die zugelassenen Abfallbehälter nicht zu dem festgelegten Zeitpunkt abgefahren bzw. entleert wurden, ist der Anlieger verpflichtet, seine Abfallbehälter von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und zu sichern (lt. Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier).

Daher bittet die Stadtverwaltung Bitburg alle Betroffenen, ihre Abfalltonnen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.

Sollte dies nicht möglich sein, kann sich jeder einen entsprechenden Antrag im Internet auf www.bitburg.de (Antrag auf Sondernutzungserlaubnis) herunterladen. Einfach ausfüllen und unterschrieben an die Stadtverwaltung senden. Selbstverständlich gibt es die Antragvordrucke auch direkt bei der Stadtverwaltung im Rathaus.

Wer die Voraussetzungen erfüllt, dem erteilt das Ordnungsamt die erforderliche Sondernutzungserlaubnis. Die Gebühren betragen pro Abfalltonne und Jahr 50,00 € bzw. pro Abfallcontainer und Jahr 100,00 €.

Zugleich ist das Abstellen der Abfallbehälter an die Bedingung geknüpft, dass sie nach von der Stadt Bitburg vorgegebenen Kriterien verkleidet werden. Die Einfassung kann auch durch die Stadt Bitburg vorgenommen werden; die in diesem Fall entstehenden Kosten hat der Antragsteller ebenfalls zu tragen.

In jedem Fall hilft die Stadtverwaltung gerne weiter. So berät ein zuständiger Mitarbeiter die Betroffenen, welche verschiedenen Verkleidungsmöglichkeiten es gibt und was diese kosten können.
Halten sich alle an die Vorgaben, gibt es keinen Ärger und sowohl das Stadtbild als auch die Optik des eigenen Anwesens profitieren davon.