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Neues Bundesmeldegesetz ab 01. November 2015

29.10.2015 | Neu: Einzugsbestätigung des Vermieters bei Anmeldung verpflichtend

Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.B. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern ab dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Das hierfür zu verwendende Formular können Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde des Zuzugsortes in Empfang nehmen oder ggf. auch über den Internetauftritt der Stadtverwaltung Bitburg herunterladen.


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