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Bekanntmachung - Bplan "Am Boden"

22.10.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 29.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 Bereich „Am Boden“ im Stadtteil Masholder beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB am 13.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht.
Da durch diesen Bebauungsplan mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 S. 2 BauGB von weniger als 10.000 m² die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Masholder anschließen, kann vorliegend nach § 13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz der Stadt Bitburg am 1.7.2020 wurde der Entwurf dieses Bebauungsplanes gebilligt und die Verwaltung wurde sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Im Bitburger Stadtteil Masholder beabsichtigt ein privater Vorhabenträger unmittelbar angrenzend an den Ortskern die Erschließung und Entwicklung neuer Wohnbauflächen. Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen und für die Gewährleistung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit der Entwicklung dieser Wohnbauflächen wird dem Bedarf an Wohnraum in Masholder Rechnung getragen.
Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden.
Hierbei sollen ca. 20 Ein-/Zweifamilienwohnhäuser und ca. 3 Mehrfamilienwohnhäuser mit jeweils maximal zwei Vollgeschossen zulässig sein.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt östlich des Ortskerns von Masholder bzw. östlich der Straße „Zur Heide“ und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1, Gemarkung Masholder: Flurstücke 24/36, 56/6, 56/8, 56/10, 56/14, 57/33, 70/1, 70/2 und 70/3 vollständig sowie die Flurstücke 67/9, 58/6, 146 und 69/8 teilweise.


Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.


Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg
Nr. 100 Bereich „Am Boden“, bestehend aus der Plan¬zeichnung und den Textfestsetzungen sowie der Begründung, des Entwässerungskonzeptes und der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) als Anlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 

 22.10.2020 bis einschließlich 23.11.2020

bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz
3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die Öffnungszeiten können im Einzelfall abweichen. Um vorherige Terminvereinbarung wird daher gebeten.
Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Öffnungszeiten möglich.

Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) unter der Rubrik „Aktuelle Meldungen - Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar.

Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Anregungen und Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert werden soll. Irgendwelche Arten umweltbezogener Informationen gemäß
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind daher nicht verfügbar. Weiterhin wird von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 2.10.2020

Joachim Kandels
Bürgermeister