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Aus dem Stadtarchiv: Bitburgs Nachtwächter mussten auch am Tage für die Gemeinschaft arbeiten

27.9.2021

In den Beschlüssen des Stadtrates findet sich im Protokoll der Sitzung vom 21.10.1860 ein für den Nachtwächter und Wegewärter der Stadt Bitburg geltendes Reglement. In diesem werden detailliert Pflichten und Aufgaben des Nachtwächters festgehalten. So hatte ein Nachtwächter um 11 Uhr abends seinen Dienst anzutreten. Im Sommer ging der Dienst mindestens bis 3, im Winter mindestens bis 4 Uhr morgens. Zudem musste er durch Pfiffe mit einer Pfeife an bestimmten festgelegten Stellen die Uhr anzeigen. Er hatte zudem die ganze Nachtzeit über zu patrouillieren und musste Änderungen seines Patrouillenweges ohne Widerrede akzeptieren.

Tagsüber war er als Wegewächter für die Gemeindestraßen verantwortlich und musste ein Buch mit sich herumtragen, in welchem seine aktuell zu erledigenden Aufgaben eingetragen wurden. Dieses Buch musste er, wenn gewünscht, dem Bürgermeister oder Mitgliedern der städtischen Wegebaukommission vorzeigen. Jeden Tag von 9 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr im Winter und von 15 bis 19 Uhr im Sommer „hatte der Wegewärter zu arbeiten“. Die Ausrüstung und das Werkzeug für seine Arbeiten hatte er selber aufzubringen bis auf einen Handkarren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Nacht- und Wegewärter ihre Kräfte nur für die Stadt einsetzen sollten und keine Arbeiten für dritte verrichten sollten.



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