Stadt Bitburg


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Lärmaktionsplan

gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz - 10-seitige Zusammenfassung zur Berichterstattung an die EU der Stadt Bitburg vom 28. März 2018


1.    Allgemeines

1.1.    Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind
Bitburg ist Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Die Stadtteile der Stadt Bitburg sind: Bitburg-Erdorf, -Irsch, -Masholder, -Matzen, -Mötsch und -Stahl. Angrenzende Gemeinde ist die Verbandsgemeinde Bitburger Land.
Über die A 60 (außerhalb Gemeindegebiet) und die B 51 ist die Stadt Bitburg gut und direkt zu erreichen. Die Bundesstraße B 51 quert das Bitburger Stadtgebiet. Im Bereich Bitburg-Zentrum schließt die B 50 sowie die B 257 an die B 51 an. Die B 50 führt nach Westen und schließt den Stadtteil Bitburg-Stahl an. Die B 257 führt zunächst Richtung Bitburg-Zentrum und im weiteren Verlauf zu den Stadtteilen Bitburg-Matzen, Bitburg-Irsch und verläuft schließlich innerörtlich durch den Stadtteil Erdorf. Der westliche Teil der B 50 trifft etwas weiter südlich auf die B 51. Von dort führt die B 50 Richtung Bitburg-Zentrum. Ebenfalls an dieser Anschlussstelle schließt der östliche Verlauf der B 257 an, der Richtung Luxemburg den Stadtteil Bitburg-Masholder anschließt.
Das Stadtgebiet Bitburg wird nicht von einer Haupteisenbahnstrecke erschlossen. Ebenso ist kein Großflughafen vorhanden.
Bitburgs Zentrum ist dominiert von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen (Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg, 2005). Südlich des Zentrums befinden sich großflächige gewerbliche Bauflächen, die das Gewerbe- und Industriegebiet „Merlick IV“ sowie das Gewerbegebiet „Flugplatz Bitburg“ erfassen. Der Stadtteil Stahl ist durch Wohnbauflächen geprägt. Für die übrigen Stadtteile Erdorf, Irsch, Matzen, Mötsch, Masholder sind Wohnbau- und gemischte Bauflächen ausgewiesen.  
Stand 31. Dezember 2015 hat die Stadt Bitburg 14.002 Einwohner (Statistisches Landesamt Rhein-land-Pfalz). Die Anzahl der Hauptwohnung betrug 14.389 und die der Nebenwohnungen 453. Die gesamte Fläche des Stadtareals umfasst 4.753 ha.
Die gesamte Länge für die Lärmkartierung 2012 kartierter Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet beträgt 13,9 km.

1.2.    Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Stadt Bitburg (amtlicher Gemeindeschlüssel 07232018)
Rathausplatz 3-4
54634 Bitburg
Tel.:     0 65 61 / 60 01-0
Fax.:    0 65 61 / 60 01-290
www.bitburg.de

1.3.    Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 wird auf Grundlage der Lärmkartierung, die gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) im Jahr 2017 durchgeführt wurde, erstellt. Im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Hauptverkehrsstraßen Bundesstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr, das heißt, einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.219 Kraftfahrzeugen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die entsprechenden Straßen in der Baulast des Bundes bzw. der Länder befinden.

1.4.    Geltende Grenzwerte
Für die Lärmaktionsplanung sind keine verbindlichen Auslösewerte oder Grenzwerte festgelegt.

2.    Bewertung der Ist-Situation


2.1.    Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Die Daten (Belastete Menschen, Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen und Flächen) sind bei der Erarbeitung der Lärmkarten ermittelt worden und können für die Hauptverkehrsstraßen den Betroffenheitstabellen auf http://umgebungslaerm.rlp.de entnommen werden.
Die geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Menschen kann Tabelle 1 entnommen werden.
Tabelle 1:    Vom Straßenlärm belastete Menschen in der Stadt Bitburg. Betrachtung erfolgt getrennt nach Beurteilungspegel LDEN und LNIGHT

  

LDEN

in dB(A)
Belastete Menschen
Straßenlärm

LNight

in dB(A)
Belastete Menschen
Straßenlärm
> 55 - 60 2.110 > 50 - 55 1.376
> 60 - 65 825 > 55 - 60 428
> 65 - 70 227 > 60 - 65 52
> 70 - 75 14 > 65 - 70 0
> 75 0 > 70 0
Summe 3.176 Summe 1.856

Die geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Fläche, Wohnungen Schulen und Krankenhäusern kann Tabelle 2 entnommen werden.

Tabelle 2:    Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser. Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Zahl der Einwohner pro Gebäude abgeleitet. Bei der Zahl der Schulen und Krankenhäuser wurde die Zahl der Gebäude der jeweiligen Einrichtungen angesetzt.
LDEN
in dB(A)
Fläche
in km²
Wohnungen Schulen Krankenhäuser
55 - 65 8,15 1.566 8 0
65 - 75 1,93 118 0 0
> 75 0,45 0 0 0
Summe 10,53 1.684 8 0

2.2.    Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Lärmaktionspläne sind aufzustellen, wenn die Lärmkartierung ein „Lärmproblem“ identifiziert. Ein solches liegt zumindest dann vor, wenn mehr als einzelne Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Kindertagesstätten entsprechend hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind.
Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen zu mindern und langfristig abzustellen, empfiehlt das Umweltbundesamt folgende Auslösekriterien für die Aktionsplanung:
Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen:
kurzfristig LDEN = 65 dB(A) / LNIGHT = 55 dB(A)
Vermeidung erheblicher Belästigungen:
mittelfristig LDEN = 55 dB(A) / LNIGHT = 45 dB(A)
Vermeidung von Belästigungen:
langfristig LDEN = 50 dB(A) / LNIGHT = 40 dB(A)

In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von LDEN = 55 dB(A) und LNIGHT = 50 dB(A) dargestellt.
Für eine Bewertung der Lärmsituation können außerdem die Angaben in den vorhandenen nationalen Regelwerken (siehe Anhang) zur Orientierung herangezogen werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner auf Lärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung heraus entsteht nicht.
Auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 lassen sich folgende Belastungen zusammenfassen:
•    241 Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über LDEN 65 dB(A))
•    480 Menschen sind in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt (über LNIGHT 55 dB(A))
•    1.066 Menschen sind ganztätig hohen Belastungen ausgesetzt (über LDEN 60 dB(A))
•    1.856 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt (über LNIGHT 50 dB(A))
•    3.176 Menschen sind ganztägig Belastungen / Belästigungen ausgesetzt (über LDEN 55 dB(A))
   
2.3.    Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Auf Grundlage der Lärmkartierung 2012 wurden Lärmprobleme bzw. verbesserungsbedürftige Situationen in der Stadt Bitburg ermittelt. Demnach bestehen im Stadtgebiet Lärmprobleme insbesondere in Bereichen der Bundesstraßen-Schnittstellen.
Insbesondere ist hier zu nennen die Bundesstraßenschnittstelle im Bereich Bitburg-Zentrum. Hier schließt die B 50 aus Richtung Bitburg-Stahl kommend und die B 257 aus Richtung Bitburg-Zentrum kommend an die B 51 an.
Weitere Lärmprobleme bestehen an der südlicheren Anschlussstelle der B 257 an die B 51. Die B 257 führt hier Richtung Luxemburg und bindet den Stadtteil Masholder an.

3.    Maßnahmenplanung


3.1.    Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung

Maßnahme 1 (M1):
Gemäß Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz vom 06.09.2018 zum Entwurf der vorliegenden Lärmaktionsplanung, wurden im Rahmen der Lärmsanierung in den Jahren 2000 bis 2001 umfangreiche passive Lärmschutzmaßnahmen abgewickelt. Dies betrifft die Ortsdurchfahrten B 257 und B 50. Des Weiteren wurden bereits Mitte der 1990er Jahre im Rahmen der Lärmvorsorge im Stadtteil Erdorf an einem Großteil der Gebäude entlang der B 257 passiver Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt.

Maßnahme 2 (M2):
Im Verlauf der B 51 zwischen dem Brückenbauwerk „Kolmeshöhe“ bis kurz vor dem Brückenbauwerk B 51/B 257 (Echternacher Straße) befindet sich eine Schallschutzwand über eine Länge von etwa 300 m. Die hier vorhandene Lärmschutzwand weist eine Höhe von ca. 3 m auf und dient dem Schutz des dort gelegenen Wohngebiets im Bereich der „Friedlandstraße“ und „Stettiner Straße“.

Maßnahme 3 (M3):
Entlang der B 51 von der Anschlussstelle B 51/B 257 (Rampe zur Neuerburger Straße) bis zum Brückenbauwerk „Kolmeshöhe“, sowie im „Innenohrbereich“ in der Zufahrtsrampe wurden durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) insgesamt etwa 570 m lange Lärmschutzwälle von 4-5 m Höhe über Fahrbahnkante errichtet. Diese dienen dem Schutz der östlich von der B 51 liegenden Wohngebiete, entlang und hinter der Lessingstraße.

Maßnahme 4 (M4):
Im Rahmen der Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 86 Bereich „In der Persch“ im Stadtteil Masholder, wurde ein etwa 500 m langer Lärmschutzwall von 5 m Höhe über Fahrbahnrand festgesetzt. Zusätzlich wurden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109, Ausgabe November 1989, festgesetzt. Auf Grundlage dieser ist für alle Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen ein bewertetes Schalldämmmaß R’w,res von 35 dB einzuhalten. Lärmschutzwall und passiver Lärmschutz durch Lärmpegelbereiche dienen dem Schutz vorhandener Wohnbebauung und insbesondere noch zu entwickelnder Wohnbebauung. Der Bebauungsplan schafft somit die Voraussetzungen für gesunde Wohnverhältnisse, indem schädliche Geräuscheinwirkungen vermieden werden.

3.2.    Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre
Maßnahme(n) 5 (M5):
Maßnahmen zur Lärmminderung innerhalb bereits bebauter Bereiche werden durch Festsetzungen von passiven Lärmschutz gemäß DIN 4109, Ausgabe November 1989, erreicht. Beispielsweise ist hier der Bebauungsplan Nr. 89 „Limbourgs Hof“ anzuführen, der für ein Mischgebiet die Lärmpegelbereiche IV und V ausweist.

Maßnahme 6 (M6)
Entlang der B 51 wird ein weiterer Lärmschutzwall errichtet. Grundlage hierzu ist der Bebauungsplan Nr. 81 „Nördlich der Neuerburger Straße“. Der etwa 500 m lange Lärmschutzwall verläuft östlich der B 50 von der Neuerburger Straße bis zum Brückenbauwerk „Auf Paulskreuz“. Der südliche Teil des Lärmschutzwalls erreicht eine Höhe von 7 m über Fahrbahnkante und der nördliche Teil eine Höhe von 5 m über Fahrbahnkante. Der Lärmschutzwall dient dem Schutz vorhandener Wohnbebauung sowie noch zu entwickelnder Wohnbebauung.
Des Weiteren setzt der Bebauungsplan Nr. 81 passiven Lärmschutz mittels Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109, Ausgabe November 1989, fest. Demnach wird der Lärmpegelbereich IV festgesetzt; entsprechend ist ein bewertetes Schalldämmmaß R’w,res von 40 dB für alle Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen in Wohnungen einzuhalten.
Mittels Lärmschutzwall und passiven Lärmschutz schafft der Bebauungsplan somit die Voraussetzun-gen für gesunde Wohnverhältnisse, indem schädliche Geräuscheinwirkungen vermieden werden
 
3.3.    Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für die nächsten fünf Jahre
Es ist keine Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ vorgesehen.

3.4.    Langfristige Strategie zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Die Stadt Bitburg strebt die Entwicklung eines Lärmschutzwalls entlang der B 51 und der B 50 zum Schutz des westlich gelegenen Stadtteils Bitburg-Stahl an. Hier sollen insbesondere die Baugebiete „Am Hahnenberg“ und „Hahnenberg“ geschützt werden. Des Weiteren könnte ein entsprechender Lärmschutzwall Voraussetzungen für weitere Wohngebiete schaffen.
In sonstigen Bereichen, insbesondere in bereits bebauten und verdichteten Gebieten werden im Rahmen der Bauleitplanung schallmindernde Maßnahmen geprüft und sofern notwendig im Bebau-ungsplan festgesetzt.
Zwecks Verkehrsentlastung und -steuerung der B 51 ist eine Ortsumgehung geplant. Diese soll als Nord-Ost-Tangente das Zentrum der Stadt Bitburg umgehen (vgl. auch Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg, 2005).
Des Weiteren sind gemäß Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität (LBM) Gerolstein vom 28.08.2018 künftig weitere bauliche Schallschutzmaßnahmen entlang der B 51 geplant. Dies betrifft insbesondere die Bereiche im Kuppenbereich der Brücke „Kolmeshöhe“ (vgl. Maßnahme M 2) sowie eine Erweiterung des Lärmschutzes im Bereich des Baugebiets „Nördliche der Neuerburger Straße“ (vgl. Maßnahme M6). Entsprechende Planungen werden im zeitlichen Rahmen der Lärmaktionspla-nung der Stufe 3 konkretisiert und berücksichtigt.

3.5.    Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen

Unter Berücksichtigung der unter Nummer 3.1 und 3.2 beschriebenen Maßnahmen M1 bis M4 wird die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen geschätzt. Der Vergleich der Anzahl belasteter Menschen vor und nach Durchführung der Maßnahmen ist in Tabelle 3 dargestellt.

Tabelle 3:    Vom Straßenlärm belastete Menschen in der Stadt Bitburg unter Berücksichtigung der unter Nummer 3.1 und 3.2 beschriebenen Maßnahmen M1 und M4. Vergleich Zustand vor Maßnahmen (vorher) mit Zustand nach Maßnahmen (nachher) und die entsprechende Reduzierung. Betrachtung erfolgt getrennt nach Beurteilungspegel LDEN und LNIGHT. 
LDEN
 in dB(A)

Belastete Menschen
Straßenlärm

LNIGHT
in dB(A)

Belastete Menschen
Straßenlärm


vorher nachher Differenz
vorher nachher Differenz
> 55 - 60
2.110 1.569 - 541
> 50 - 55
1.376 1.046 - 330
> 60 - 65
825 616 - 209
>55 - 60
428 333 - 95
> 65 - 70
227 175 - 52
> 60 - 65
52 48 - 4
> 70 - 75 14 11 - 3
> 65 - 70
0 0 0
> 75
0
0 0 > 70
0 0 0
Summe
3.176 2.371 - 805
Summe
1.856 1.427 - 429

4.    Formelle und finanzielle Information


4.1.    Datum der Aufstellung des Aktionsplans
Der Beschluss zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stufe 2 für die Stadt Bitburg wurde in öffentlicher Stadtratssitzung am 24. Mai 2018 gefasst. In der Stadtratssitzung am 28. März 2019 wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 2 beschlossen.

4.2.    Datum des Abschlusses des Aktionsplans

Die beschriebenen Maßnahmen M1 bis M4 sind derzeit alle abgeschlossen bzw. in Umsetzung (Stand: März 2019). Hinsichtlich der langfristigen Strategien sind die Zeiträume erst nach Konkretisierung der Planung abschätzbar.

4.3.    Mitwirkung der Öffentlichkeit / Protokoll der öffentlichen Anhörungen
Im Rahmen der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24. Mai 2018 wurde die Offenlage des Lärmaktionsplans der Stadt Bitburg beschlossen. Den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche berührt sind sowie den Bürgern der Stadt Bitburg wird demnach die Möglichkeit gegeben sich an der Lärmaktionsplanung der Stufe 2 zur Lärmkartierung 2012 zu beteiligen. Der Entwurf sowie eine ergänzende Präsentation wurde im Anschluss an die Stadtratssitzung auf der Homepage der Stadt Bitburg öffentlich zur Verfügung gestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (bekanntgegeben in den „Rathaus-Nachrichten“ Ausgabe 34/2018) erfolgte im Zeitraum zwischen dem 27. August 2018 bis einschließlich den 14. September 2018.
Eingegangene Stellungnahmen wurden berücksichtigt und sofern relevant in die Lärmaktionsplanung integriert. Die Lärmaktionsplanung enthält eine detaillierte Kommentierung aller Stellungnahmen

4.4.    Bewertung der Durchführung und Ergebnisse des Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und bewertet.

4.5.    Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans

Der Stadt Bitburg entstehen in etwa folgende Kosten:
Kosten für die Aufstellung:         € 5.760,00
Geschätzte Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen:

Maßnahme M2:
Errichtung von ca. 300 m Schallschutzwand mit einer Höhe von etwa 3 m (900 m²). Bei mittleren Kosten von etwa € 306,00  pro m² ergeben sich geschätzt Gesamtkosten von ca. € 275.000,00

Maßnahmen M3, M4 und M5:
Errichtung von insgesamt ca. 1.500 m Lärmschutzwall. Bei etwa € 9,00 pro Kubikmeter er-geben sich geschätzt Gesamtkosten von ca. € 500.000,00.
Hinweis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
Die Kosten können infolge örtlicher Besonderheiten, (wie beispielsweise verschieden langer Trans-portwege, Verwendung von Überschussmassen, verschiedener hoher Bodenpreise) stark streuen.
 
4.6.    Weitere finanzielle Informationen
Aus den Belastetenzahlen der Lärmkartierung und den Kostenansätzen des Musterlärmaktionsplans Rheinland-Pfalz lassen sich theoretisch die Lärmschadenkosten durch den Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Bitburg errechnen. Da bei dem für die Lärmaktionsplanung vorge-sehenen Berechnungsmodell die bereits durchgeführten passiven Maßnahmen unberücksichtigt bleiben, wären die errechneten Lärmschadenkosten nicht aussagekräftig. Des Weiteren dienen die Maßnahmen M4, M5 und M6 ebenso der Entwicklung neuer Wohngebiete, für die aktuell keine Betroffenheit ermittelt werden kann. Daher wird auf Angaben hierzu verzichtet.
 
4.7.   Aktionsplan im Internet
sh. Download-Bereich!


Bitburg, den 29. Mai 2019
Joachim Kandels
Bürgermeister