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Öffentliche Bekanntmachung Änderung Hauptsatzung

20.12.2017

Erste Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bitburg vom 16. Dezember 2016
vom 15. Dezember 2017


Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der §§ 7 u. 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Eh-renämter (KomAEVO) und der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) hat der Stadtrat der Stadt Bitburg die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Ergänzung des § 14 um den Absatz 4

(4) Für die Heranziehung zu Einsätzen, bei denen Kostenersatz (§ 36 Brand- und Ka-tastrophenschutzgesetz - LBKG -) geleistet worden ist, beträgt die Aufwandsentschädi-gung für Einsatzkräfte je Stunde 8,00 €. Für die Berechnung der Aufwandsentschädi-gung ist die dem Bescheid über den Kostenersatz zugrundeliegende Personen- und Stundenzahl maßgeblich.


§ 2

Die Erweiterung des § 14 der Hauptsatzung um den Absatz 4 tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.


Bitburg, den 15. Dezember 2017

Joachim Kandels, Bürgermeister




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