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Erlass einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich Stadtmühle/ Steinebrück

13.4.2021

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat die Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung und die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Stadtmühle“ beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung damit beauftragt, mit dem/den Grundstückseigentümern und dem LBM Gerolstein eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenbeteiligung an den Planungskosten abzuschließen.

Das Ziel der Satzung ist zum einen die Einbeziehung der Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteilfläche. Im Hinblick auf die Einführung der „Wiederkehrenden Beiträge“ ist eine derartige Abgrenzung eine der Grundvoraussetzung für eine Beitragsveranlagung.
Weiterhin wird im Zuge der Satzung auch die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung weiterer Wohngebäude geschaffen. Damit dient die Aufstellung auch der Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung im Bereich „Steinebrück“.

Ein weiteres Planungsziel ist die Schließung der Ein-/Ausfahrt B 50. Vorgesehen ist die Planung einer Wendeanlage, so dass die sehr gefährliche Ausfahrt in die B 50 geschlossen werden kann.

Die Planung ist mit dem LBM Gerolstein und den Grundstückseigentümern abgestimmt worden.
Weiterhin wurde mit dem LBM Gerolstein vereinbart, dass die Kosten der Wendeanlage und alle weiteren damit in Verbindung stehenden Änderungskosten der Verkehrsanlagen vom Bund getragen werden.



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