Straßenreinigungsgebühren werden ab 1. Januar 2022 leicht angehoben
26.11.2021
Es ist die erste Erhöhung seit Einführung der neuen Gebühr zum 1. Januar 2016.
Die Stadt betreibt seit dem 01.01.2016 die gebührenpflichtige Straßenreinigung im Bitburger Stadtgebiet.
Es gibt zwei Reinigungsbezirke, Reinigungsbezirk 1 (übrige Straßen) und Reinigungsbezirk 5 (Fußgängerzone).
Im Reinigungsbezirk 1 sind überwiegend verkehrswichtige und verkehrsträchtige Straßen enthalten. Der Reinigungsbezirk 5 umfasst die Fußgängerzone.
Die Fußgängerzone wird täglich gereinigt. Alle anderen betroffenen Straßen werden 1 x wöchentlich gereinigt.
Seit 2016 gelten unverändert folgende Tarife:
In der Reinigungsgruppe 1 je lfdm. Straßenfront/Jahr 1,40 Euro
In der Reinigungsgruppe 5 je lfdm. Straßenfront/Jahr 13,30 Euro
Aufgrund der allgemeinen Preis- und Kostensteigerungen wurde durch die Stadtverwaltung eine Neukalkulation der Gebührensätze vorgenommen.
Gemäß der Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze ab dem 1. Januar 2022 wie folgt festgesetzt:
Reinigungsbezirk 1 neu: 1,55 Euro (+0,15 Euro)
Reinigungsbezirk 5 neu: 14,20 Euro (+0,90 Euro)
Diese Erhöhung hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 2021 beschlossen.
Das bedeutet, dass für ein Grundstück mit einer angrenzenden Straßenlänge von 15 Metern eine jährliche Gebühr von 23,25 Euro anfallen.
Wer Fragen zur Straßenreinigungssatzung hat oder sich über seine Pflichten unsicher ist, kann sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter/innen beim Ordnungsamt der Stadt Bitburg wenden. Rufen Sie über die zentrale Rufnummer 06561-6001-0 des Rathauses an oder senden Sie uns ein Mail an die Adresse bitburg@bitburg.de . Hier hilft man Ihnen gerne weiter!