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An-, Ab- und Ummeldungen von Gewerbebetrieben

1.3.2020

Jeder, der ein Gewerbe betreibt, muss dies beim zuständigen Ordnungsamt anmelden. Ausgenommen von der Gewerbepflicht sind prinzipiell nur die Freien Berufe.

Wenn Sie also ein neues Gewerbe betreiben, ein bestehendes übernehmen, ihren Firmensitz verlegen oder eine neue Zweigstelle gründen bzw. auch die geschäftliche Ausrichtung ändert, müssen Sie dies bei Ihrem Ordnungsamt anzeigen.

Die  entsprechenden Vordrucke haben wir Ihnen hier zum Download bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Art des Betriebes weitere Nachweise erbringen müssen (z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Eignungsnachweis). Informieren Sie sich dazu am besten persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!



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