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Lohnsteuerkarten

Eine allgemeine Information Ihres Rathauses

Die Lohnsteuerkarte 2010 war die letzte aus Papier, nun werden keine neuen Karten mehr verschickt.

Der Grund hierfür ist das neue elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug, das seit 2012 in vollem Umfang angelaufen ist. Es vereinfacht und beschleunigt den Kontakt zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt.


Wo bekommt man eine Lohnsteuerkarte, wenn man noch keine besitzt?

Wird erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus.

Wer ist für die Lohnsteuerdaten zuständig?

Bereits seit dem Jahr 2011 ist unmittelbar das zuständige Finanzamt der Ansprechpartner, wenn es um Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie um deren Änderungen geht. Hinsichtlich der Meldedaten (z.B. Familienstand oder Geburt eines Kindes) bleibt es allerdings – wie bisher – bei der Zuständigkeit der Gemeinden.

Wie ist das reguläre Verfahren?

Seit 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die früher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig.

Wo kann man sicher weiter informieren?

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen den Bürgern unter www.elster.de sowie in der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung. Einzelfragen sind mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Das für Bitburg zuständige Finanzamt ist:

Finanzamt Bitburg-Prüm
Kölner Str. 20
54634 Bitburg

Tel. 06561-603-0

Für weitere Informationen können Sie die nachfolgenden aufgeführten Links anklicken!