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Springerpool für die städtischen Kindertagesstätten wird fortgeführt

18.1.2022

Einstimmig hat der Stadtrat die Aufnahme von drei zusätzlichen Stellen in den Stellenplan der Stadt Bitburg beschlossen. Die neuen Stellen sind für Springerkräfte vorgesehen, die bei den städtischen Kindertagesstätten beschäftigt sind, um im Bedarfsfall krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren.

Bis zum 30.06.2021 wurden bei der Stadt Bitburg zwei Springerkräfte für die städtischen Kindertagesstätten beschäftigt, um im Bedarfsfall krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren. Diese Stellen waren explizit durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm genehmigt und wurden dem allgemeinen Personalschlüssel der Kindertagesstätten hinzugerechnet.

Mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes zum 01. Juli 2021 sind die zusätzlich genehmigten Stellen entfallen und die Gemeinden eigenverantwortlich für die Einrichtung eines „Springerpools“ zuständig.

In der Vergangenheit waren je eine Springerkraft für die beiden Häuser der Kindertagesstätte Zuckerborn und eine Kraft für die Kindertagesstätten Altes-Gymnasium und Mötsch genehmigt.

Durch die zuletzt eröffneten Kindertagesstätten Abenteuerland und Sportschule ist der Bedarf im Vergleich zur Vergangenheit deutlich gestiegen.

Deshalb haben Vertreter/innen der Kindertagesstätten, des zuständigen Fachbereiches und des Fachbereiches Personal dem Stadtrat vorgeschlagen, die Anzahl der Springerkräfte von 2 auf 3 zu erhöhen. Jeder Springerkraft werden 2 Stamm-Kitas zugeordnet, mit der Option, bei Bedarf in anderen Kindertagesstätten eingesetzt zu werden.

In den Fällen, in denen krankheitsbedingt ausgefallene Erzieher*innen vertreten werden, erfolgt wie bisher eine Erstattung der Personalkostenanteile in Höhe von 87,5%. Ein Eigenanteil von 12,5% verbleibt beim Träger. In Fällen, in denen keine krankheitsbedingte Vertretung nötig ist, werden die Springerkräfte zu 100% durch den Träger finanziert.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass aufgrund der hohen Ausfallraten von Mitarbeitern in Kindertagesstätten und des weiterhin bestehenden Fachkräftemangels, die Springerkräfte in 85% ihrer Beschäftigungszeit als Vertretungen eingesetzt werden können. In der restlichen Zeit werden sie als Unterstützungskräfte in den ihnen zugewiesenen Kindertagesstätten arbeiten.

 



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