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Ab sofort wieder Alkoholverbot für Omnibusbahnhof und Waisenhauspark

16.3.2023


Mit einer formellen Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung Bitburg erneut ein Alkoholverbot für den Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofes sowie für den Waisenhauspark ausgesprochen. Die Verfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung am 15. März 2023 in Kraft.

Hintergrund:

In den letzten Jahren entwickelten sich die Bereiche auf dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und im Waisenhauspark zu Treffpunkten und Aufenthaltsorten unterschiedlicher Gruppen, insbesondere von Jugendlichen und Obdachlosen. Bei den Zusammenkünften steht der Alkoholkonsum im Vordergrund.

Dies führt dazu, dass die Hemmschwelle bei den beteiligten Personen stark sinkt. In der Folge werden Glasflaschen in den Wartebereich des Busbahnhofs, auf die Gehwege oder in die Grünflächen geworfen, die Notdurft wird in aller Öffentlichkeit verrichtet oder sich übergeben. Am Waisenhauspark kommt es regelmäßig zur Störung der Anwohner durch laut feiernde und randalierende Betrunkene. Ein weiteres Problem ist die zunehmende Vermüllung der genannten öffentlichen Bereiche durch zurückgelassene Flaschen, Dosen und sonstigen Unrat.

Die Reinigung der Anlagen und die Entsorgung des anfallenden Mülls werden auf Kosten der Allgemeinheit durch den städtischen Bauhof vorgenommen.

Polizeieinsätze führen zwar regelmäßig zur Klärung einer konkreten Situation, sie sind allerdings nicht geeignet, eine nachhaltige Lösung des Problems herbeizuführen.

Deshalb war es dringend geboten, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen eines Treffens von Behörden-, Schul- und KiTa-Leitungen wurde der Erlass eines Alkoholverbotes empfohlen.

Die daraufhin im Juli 2019 erlassene Verfügung eines Alkoholverbotes in den beiden Bereichen führte zu einer deutlichen Besserung der Zustände. Nach Ablauf der Verfügung zum 30.11.2019 blieb es jahreszeit-bedingt ebenfalls ruhig. Mit Beginn des Frühjahres 2020 und der gleichzeitig mit starken Beschränkungen einhergehenden Corona-Pandemie begannen die Treffen am ZOB und im Park wieder. Das Ganze führte schließlich zu den gleichen Umständen wie vor dem Alkoholverbot des letzten Jahres. Deshalb wurde das Alkoholverbot für die Jahre 2020 bis 2022 ebenfalls ausgesprochen, und auch in diesem Jahr gelten die ausgesprochenen Einschränkungen.

Nun gilt wieder ein Alkoholverbot

Die nun wieder erlassene Verfügung regelt, dass in den betreffenden Bereichen ab sofort bis zum 30. November 2023 der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol zum Zwecke des Konsums in der Öffentlichkeit verboten sind. Das Verbot gilt täglich in der Zeit von 7 bis 19 Uhr.

Weiterhin ist es dort verboten, Getränke aus Glasflaschen und Gläsern zu konsumieren. Das Verbot ist zeitlich nicht begrenzt.

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verbote sind mitgeführte alkoholische Getränke, Flaschen und Gläser nach Aufforderung zu entsorgen. Bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung werden ein Platzverweis oder/und ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 50 Euro angedroht.

 



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