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Bebauungsplan „Masholderer Höh“ als Satzung beschlossen

28.7.2020


Um den bereits ansässigen Gewerbebetrieben Planungssicherheit für ihre zukünftige Entwicklung zu geben, hat der Stadtrat für den Bereich „Masholderer Höh“ bereits im Jahr 2015 einen Bebauungsplanentwurf beraten. Dieser soll eine verlässliche Grundlage für Begutachtungen im Rahmen von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren schaffen. Gleichzeitig soll so gewährleistet werden, dass für schützenswerte Nutzungen wie z.B. Wohnen durch die Planungen die maßgeblichen Immissionsricht- und Orientierungswerte nicht überschritten werden.

Da der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Planungsüberlegungen für den Ausbau der an Masholderer Höh vorbeiführenden B51 und den Neubau eines Radweges von Masholder nach Bitburg anstellte, wurde das Bebauungsplanverfahren vorübergehend ruhen gelassen. Nachdem die Planungen des LBM fertiggestellt und auch eine natur- und artenschutzrechtliche Untersuchung durchgeführt worden ist, konnten nun die finalen Beschlüsse für das Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

Der Stadtrat hat die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erörtert und abgewogen und im Anschluss den entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.


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