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18.1.2022 | Sitzung des Stadtrates

Der Stadtrat der Stadt Bitburg ist zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung eingeladen, die am

Mittwoch, dem 19. Januar 2022, 17:00 Uhr,

in der Bitburger Stadthalle, Bitburg, stattfindet.

Der Hauptausschuss ist zu den Tagesordnungspunkten 1 + 2 sowie 4 - 7, der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz ist zu den Tagesordnungspunkten 1 + 2 sowie 4 – 12, der Werkausschuss ist zu den Tagesordnungspunkten 1 – 3 und der Aufsichtsrat BVB ist zu dem Tagesordnungspunkt 4 zur Beratung und Beschlussfassung beigeladen.


TAGESORDNUNG:

I. Öffentliche Sitzung:

1.Vergabeverfahren der Planungsleistungen für die Technischen Ausrüstungen (TGA) und Tragwerksplanungen (TWP) für die Bauvorhaben
- Projekt 1: Neubau Hochgarage (Parkhaus Annenhof)
- Projekt 2: Neubau Katastrophenschutzzentrum
- Projekt 3: Erweiterung der Grundschule Bitburg Süd
Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien für den europaweiten Wettbewerb

2. Kooperationsvorhaben "Integriertes Klimaschutzkonzept" - Sachstandsinformation

3. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 01.01.2023 für die Stromanschlüsse der Stadtwerke Bitburg

4. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom ab Lieferbeginn im Rahmen der 5. Bündelausschreibung Strom 01.01.2023 für die Stromanschlüsse der städtischen Liegenschaften und der Straßenbeleuchtung sowie die von der BVB verwalteten Liegenschaften der Stadt Bitburg

5. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas ab Lieferbeginn im Rahmen der 3. Bündelausschreibung 01.01.2023

6. Anordnung einer Tempo-30-Zone für das Quartier um die Grundschule Bitburg-Nord

7. Auftragsvergabe Beschaffung von Parkscheinautomaten

8. Erste Änderung der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 8b Bereich "Echternacher -, Heinrich- und Umgehungsstraße" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
1. Abwägung von vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der Bebauungsplanänderung im Rahmen der
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
2. Beschlussfassung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO Rheinland-Pfalz und § 88 LBauO

9. Antrag auf Befreiung von einer Festsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 "Südlich Merlick"

10. Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen

II. Nichtöffentliche Sitzung:

11. Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen

12. Umbau des Gebäudes 2001 in der alten Kaserne zu einer 11-gruppigen Kita
- Vertragsangelegenheit

Bitburg, 14.01.2022
STADTVERWALTUNG BITBURG
Joachim Kandels, Bürgermeister

Es gilt die 3 G-Regelung
Nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung gelten bei Sitzungen kommunaler Gremien die Testpflicht und die Maskenpflicht.
Der Bürgermeister hat zudem die Pflicht zur Kontakterfassung bei Personen, die sich auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Sitzungsraum aufhalten.
Damit wird für alle Teilnehmer*innen an Sitzungen kommunaler Gremien (Gremienmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Zuhörer*innen) die „3G-Regelung“ festgelegt.
Sofern der Testpflicht oder der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird, kann der Bürgermeister von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt verweigern.


Marginalinhalt