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Öffentliche Bekanntmachung

25.7.2022

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Messenhöhe“ einen Bebauungsplan als planungsrechtliche Voraussetzung für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen (§ 125 BauGB) mit einhergehender Erschließung von Wohnbaugrundstücken aufzustellen.

In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Bau, Wirtschaft und Verkehr und des Stadtrates der Stadt Bitburg am 08.12.2021 wurde der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes gebilligt und die Verwaltung wurde sowohl mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Das im nordöstlichen Bitburger Stadtrandgebiet unmittelbar an der B 257 gelegene Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg als Wohnbaufläche (W) dargestellt, sodass bei einer Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB hier ausreichend Rechnung getragen wird.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen neben der Schaffung von Baurecht für die Herstellung der Erschließungsanlage auch die in § 1 Abs. 5 BauGB formulierten gesetzlichen Zielvorgaben erfüllt werden und demnach eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Zudem sind im Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flächen:

Gemarkung Matzen

-           Flur 5, Flurstücke 26/1, 26/2, 27, 28, 29, 30 und 31

-           Flur 6, Flurstücke 1/1, 1/3, 1/5, 1/7, 1/14, 1/16, 1/18 und 1/21

Gemarkung Bitburg

-           Flur 1, Flurstücke 135/4, 135/7 und 135/8

-           Flur 4, Flurstücke 6/16, 6/17, 6/19, 6/20, 6/34, 11/10 teilweise, 15/4, 15/5, 15/18,

15/20, 15/21, 15/24 und 15/25

und hat eine Flächengröße von rund 6,0 ha. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.



Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg

Nr. 94 Bereich „Messenhöhe“, bestehend aus der Plan­zeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung als Anlage zum Bebauungsplan sowie dem Lageplan des städtebaulichen Konzeptes und der Erläuterungen zum Entwässerungskonzept im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom

 25.07.2022 bis einschließlich 19.08.2022

bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz

3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Planungsunterlagen können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:

Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06561/6001-0 erfolgen. Dabei sind die örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich.

In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Hauptmenü unter der Rubrik „Aktuell - Aktuelle Meldungen - Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Stadtverwaltung Bitburg

Bitburg, 13.07.2022

In Vertretung

 

Michael Ringelstein
Erster Beigeordneter