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Öffentlich Bekanntmachung der Veränderungssperre

23.3.2022


Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 den Beschluss gefasst, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Stadt Bitburg Nr. 108 Bereich „Kölner Straße“ eine Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB i. V. m. § 14 BauGB zu erlassen. Entsprechend den Vorschriften über den Erlass von Veränderungssperren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Beschluss zur Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 108 Bereich „Kölner Straße“ gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zur Sicherung der Planung des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans dürfen:

1. Vorhaben im Sinne von § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrecht Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

Die von der Veränderungssperre erfassten Flächen sind in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.













 














Die parzellenscharfe Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlagen entnommen werden.

Die Satzung über den Erlass der Veränderungssperre tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 18. März 2022


Joachim Kandels



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