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Bitburg

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Hundehaltung in Bitburg

Jede Hundehaltung muss angemeldet werden.

Die Stadt Bitburg erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer auf der Grundlage der Hundesteuersatzung vom 02.09.2011 in der Fassung vom 22.09.2022.

Die jährliche Hundesteuer beträgt ab dem 01.10.2022:

  90,00 Euro für den ersten Hund

144,00 Euro für den zweiten Hund

216,00 Euro für jeden weiteren Hund

Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.

Die Steuer beträgt hier jährlich:

792,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund

864,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund

936,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

 

Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadt Bitburg anzumelden. Nutzen Sie hierfür gerne das vorbereitete An-/Abmeldeformular.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine rote Hundesteuermarke.




Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Bitburg zurückzusenden.


Marginalinhalt

Ansprechpartner
Anonyme Person
Silvia
Habscheid
06561-6001-116
Zimmer-Nr. 204 - Gemeindesteuern