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Gebührenpflichtige Straßenreinigung in Bitburg

Die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Satzung der Stadt Bitburg über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten.

Die betroffenen Straßen werden einmal wöchentlich gereinigt. Nur die Fußgängerzone wird - wie bisher - fünf Mal wöchentlich gereinigt.

Die Verbesserung des Stadtbildes in Bezug auf saubere Straßen und die Gefahren für Anlieger beim Reinigen an verkehrswichtigen und viel befahrenen Straßen sind Gründe dafür, dass der Stadtrat im November 2015 beschlossen hat, die Aufgabe der Straßenreinigung in den betroffenen Bereichen ab 2016 durch die Stadt selbst vornehmen zu lassen und mit der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu finanzieren. Ein Eigenanteil der Kosten von 30 Prozent wird aus dem städtischen Haushalt übernommen.
Die entsprechende Satzung ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Die gebührenpflichtige Straßenreinigung betrifft nur die Straßenfläche (Verkehrsfläche) – die Reinigung der Gehwege und der entsprechende Winterdienst obliegen weiterhin den jeweiligen Anliegern.

Nach der Kalkulation der Verwaltung müssen alle betroffenen Anlieger für die Straßenreinigung mit einem Betrag von ca. 1,40 Euro pro laufenden Meter im Jahr rechnen. Das bedeutet, dass für ein Grundstück mit einer angrenzenden Straßenlänge von 15 Metern eine jährliche Gebühr von 21 Euro anfallen würde.
In der Fußgängerzone, wo seit vielen Jahren schon Reinigungsgebühren erhoben werden, fallen wegen der häufigeren Reinigung 13,30 Euro pro laufenden Meter im Jahr an.

Inzwischen hat die Verwaltung die erforderlichen Grundlagen erarbeitet, und die entsprechenden Bescheide wurden versendet. Die dafür ermittelten Daten bilden die Grundlage für die Gebührenerhebung.

Die aktuelle Satzung und die Liste der von der Straßenreinigung betroffenen Straßen und ein Übersichtsplan können Sie als pdf mit einem Klick herunterladen.
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