Sitzung des Stadtrates
1.12.2021
Der Stadtrat der Stadt Bitburg ist zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung eingeladen,
die am
Mittwoch, dem 08. Dezember 2021, 17:00 Uhr,
in der Bitburger Stadthalle, Bitburg, stattfindet.
Der Hauptausschuss ist zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 12 sowie 15 und 16 und der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz ist zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 13 sowie 15 bis 17 zur Beratung und Beschlussfassung beigeladen.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Nachwahl von Ausschussmitgliedern
2. Prüfung und Empfehlung an den Stadtrat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bitburg und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben
3. Prüfung und Empfehlung an den Stadtrat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bitburg und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben
4. Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bitburg zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Kenntnisnahme durch den Stadtrat
5. Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bitburg zum 31.12.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Kenntnisnahme durch den Stadtrat
6. Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise bei der Kindertagesstätte Liebfrauen – Altbau
7. Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 94 Bereich "Messenhöhe"
- Vorstellung und Beratung des Vorentwurfs und Einleitung des
Bebauungsplanverfahren
8. Friedhof Stahl: Maßnahmen Umgestaltung und Hochwasserschutzmaßnahmen
- Vergabe Tiefbau –
9. Vertragsabschluss für die Strombeschaffung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Bitburg einschließlich der Ortsteile
10. Umbau Gebäude 2001 – Auftragsvergabe
11. Umbau Gebäude 2001 – Auftragsüberschreitung
12. Bauantrag
13. Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen
II. Nichtöffentliche Sitzung:
14. Vertragsangelegenheit
15. Sachstandsinformation zum Umbau Gebäude 2001
16. Grundstücksangelegenheit M+R Plan
17. Bauvoranfrage
18. Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen
Bitburg, 25.11.2021
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister
Es gilt die 3 G-Regelung
Nach § 4 Abs. 3 der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) gelten bei Sitzungen kommunaler Gremien die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1 28. CoBeLVO und die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 28. CoBeLVO, wobei die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.
Der Bürgermeister hat zudem die Pflicht zur Kontakterfassung gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 28. CoBeLVO bei Personen, die sich auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Sitzungsraum aufhalten.
Damit wird für alle Teilnehmer*innen an Sitzungen kommunaler Gremien (Gremienmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Zuhörer*innen) durch die 28. CoBeLVO eine „3G-Regelung“ festgelegt, wobei gemäß § 3 Abs. 5 Satz 4 28. CoBeLVO die Testpflicht nicht für geimpfte oder genesene Personen gilt.
Sofern der Testpflicht oder der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird, kann der Bürgermeister von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt verweigern.