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Bürgerservice

Wahlen

Wahl des Jugendrates der Stadt Bitburg

I.

Am Mittwoch, dem 26. März 2025, findet die Wahl des Jugendrates der Stadt Bitburg statt.

Die Wahlhandlung endet um 12:00 Uhr.

II.

Die Wahl findet insgesamt auf dem Wege der Briefwahl statt.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 10:30 Uhr im Rathaus der Stadt Bitburg, im kleinen Sitzungssaal zusammen.

III.

Die Wahl des Jugendrates wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge durchgeführt.

Es wird ein amtlicher Stimmzettel bereitgestellt, auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.

Es wird unter Beachtung der nachstehenden Grundsätze gewählt:

1.  Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Jugendrates zu wählen sind.

2.  Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen.

3.  Die Wählerinnen und Wähler können auf dem Stimmzettel auch Bewerbernamen streichen.

4.  Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 13 Stimmen vergeben werden.

IV.

Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind, noch einen Wahlschein erhalten haben, können noch bis Montag, den 24. März 2025, 18 Uhr, einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten.

V.

Der Wahlbrief kann an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersandt oder dort bis spätestens 26. März 2025, 12 Uhr abgegeben werden.

VI.

An der Wahl teilnehmen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Die Wählerin oder der Wähler hat im Zweifel seine Identität nachzuweisen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl nur im Wege der Briefwahl teilnehmen.

VII.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

 

Stadtverwaltung Bitburg

Bitburg, den 11. März 2025

Joachim Kandels, Bürgermeister

- als Wahlleiter -