Seit dem 20. Januar 2025 werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar zugestellt. Wenn Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Bundestagwahl 2025 wurde aus bekannten Gründen vom 28. September mit verkürzten Fristen auf den 23. Februar 2025 vorverlegt. Noch bis zum 24. Januar können Parteien ihre Wahlvorschläge für die Bundestagswahl einreichen. Erst danach tagt der Wahlausschuss und entscheidet über die Zulassung. Anschließend können die Stimmzettel gedruckt werden.