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Bürgerservice

Gemeindesteuern

Hundesteuer

Hundesteuer

  1. Die Steuer beträgt jährlich:
  • 90,00 Euro für den ersten Hund
  • 144,00 Euro für den zweiten Hund
  • 216,00 Euro für jeden weiteren Hund

2. Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.
Die Steuer beträgt jährlich:

  • 792,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
  • 864,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund
  • 936,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund

3. Gefährliche Hunde sind:

  • Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
  • Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen
  • Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben
  • Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Bei Hunden der Rassen:

  •  Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier

sowie Hunden, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, wird die
Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet.

4. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe eines Jahres, so ist die Steuer auf den der
Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.