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Grundsteuerreform 2025: Gutachten als Grundlage für Bitburger Hebesätze

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Bitburg die Verwaltung damit beauftragt, eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zur verfassungskonformen Anwendung differenzierender Hebesätze bei der Grundsteuer B in Bitburg auf der Grundlage des Grundsteuerhebesatzgesetzes Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP einzuholen mit der Option, für Bitburg differenzierte Hebesätze einzuführen.

Um ab 2025 den gesetzlichen Vorgaben zu folgen und eine ähnlich hohe Grundsteuer wie im Jahr 2024 zu erheben, musste der Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember 2024 den Hebesatz 2025 für die Grundsteuer B von 500 auf 700 v.H. erhöhen. Für die Grundsteuer A konnte der Hebesatz von 500 auf 400 v.H. gesenkt werden. Schon damals hieß es, dass man im Falle einer landesgesetzlichen Regelung vor dem 30. Juni 2025 gegebenenfalls die Einführung differenzierter Hebesätze prüfen werde.

Nun hat die Landesregierung am 25. Februar 2025 ein neues „Landesgesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP)“ erlassen. Auf dieser Grundlage könnte auch die Stadt Bitburg ihre beschlossenen Hebesätze nochmals überprüfen und gegebenenfalls differenziert festlegen. Um das Ganze rechtssicher umsetzen zu können, wird nun eine rechtsgutachterliche Stellungnahme beauftragt.