Steuersätze der Stadt Bitburg
Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 6 GG den Gemeinden/Gemeindeverbänden zusteht. Dazu gehören die sogenannten Realsteuern (Grundsteuer A und Grundsteuer B, Gewerbesteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (wie Schankerlaubnis-, Jagd- und Fischerei-, Getränke-, Hunde- und Vergnügungsteuer).