Hundehaltung anmelden

Hundesteuer
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bitburg

    Jede Hundehaltung muss angemeldet werden.

    Die Stadt Bitburg erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer auf der Grundlage der Hundesteuersatzung vom 02.09.2011 in der Fassung vom 22.09.2022.

    Die jährliche Hundesteuer beträgt ab dem 01.10.2022:

    •   90,00 Euro für den ersten Hund
    • 144,00 Euro für den zweiten Hund
    • 216,00 Euro für jeden weiteren Hund

    Das Halten von gefährlichen Hunden wird gesondert besteuert.

    Die Steuer beträgt hier jährlich:

    • 792,00 Euro für den ersten gefährlichen Hund
    • 864,00 Euro für den zweiten gefährlichen Hund
    • 936,00 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund


    Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadt Bitburg anzumelden. Nutzen Sie hierfür gerne das vorbereitete An-/Abmeldeformular.

    Nach der Anmeldung erhalten Sie eine rote Hundesteuermarke.



    Die Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Grundbesitzes sichtbar vom Hund zu tragen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

    Bei der Abmeldung des Hundes ist die Steuermarke an die Stadt Bitburg zurückzusenden.


  • Teaser

    Als Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bitburg

    Kommunale Satzung

  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende