Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt hierzu eine Fachanwendung zur Verfügung, das digitale Wasserbuch (DigiWab).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das digitale Wasserbuch für „Jedermann“ kann ohne Nutzerkonto eingesehen werden.
Bearbeitungsdauer
Frist: 2-4 Wochen
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen