Maßnahmenplan
Maßnahmenplan bei Personalunterschreitung für die KiTa Abenteuerland.
Im Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 3. September 2019 ist in § 21 Abs. 6 KitaG geregelt, dass der Träger ganzjährlich für die Bereitstellung von Erziehungskräften in der Verantwortung steht. Die Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls nach § 21 Abs. 6 KitaG im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Zum Wohl der Kinder ist zu beachten, dass das Personal gemäß § 72a SGB VIII persönlich geeignet sein muss.
Um eine gute, pädagogische Betreuung unserer Kinder in der KiTa Abenteuerland zu gewährleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplanes auch eventuelle Personalengpässe Beachtung finden.
Durch das Fehlen mehrerer pädagogischer Fachkräfte durch zum Beispiel:
- Urlaub
- Fortbildung
- Krankheit
- Beschäftigungsverbot
ergeben sich Engpässe im Tagesablauf der Kindertagesstätte. Diese müssen täglich durch die Leitung dokumentiert und teilweise an den Träger, das Jugendamt und das Landesjugendamt weitergeleitet werden.
Durch die Fachkraftunterschreitung wird der einrichtungsspezifische Personalschlüssel unterschritten. Was wiederum dazu führen kann, dass die Aufsichtspflicht und der pädagogische Auftrag nicht bzw. nicht vollständig gewährleistet werden kann, wodurch das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Eine langfristige Unterschreitung führt möglicherweise zur Überlastung des Personals durch angesammelte Überstunden.
Um auf mögliche Personalengpässe gut vorbereitet zu sein, hat das Team unserer KiTa in Zusammenarbeit mit dem Träger und in Abstimmung mit dem Elternausschuss einen Maßnahmenplan erstellt. Über diesen werden die Eltern im Aufnahmegespräch informiert und er ist in der Konzeption verankert. Um Personalengpässe zu vermeiden, gelten in unserer KiTa folgende Grundsätze:
- Praktikanten und Zusatzpersonal werden zur Aufrechterhaltung des Tagesbetriebs mit einbezogen
- Überstundenabbau kann in Zeiten des Personalengpasses nicht erfolge
Sollte es trotz Beachtung der genannten Grundsätze zu einem Personalengpass kommen, hängt es von folgenden Situationen ab, welche Maßnahmen erfolgen müssen:
- Wie viele Personen fehlen heute?
- Welche Personen fehlen?
- Wie viele Kinder werden 7 Stunden / 9 Stunden betreut?
Ab dem ersten Personalausfall hält die Leitung der KiTa alle Personalausfälle und die Zahl der zu betreuenden Kinder in der Dokumentation fest. Unser Maßnahmenplan ist in mehrere Stufen eingeteilt, damit wir im Bedarfsfall schnell handlungsfähig sein können:
1. Stufe (keine Maßnahme erforderlich):
- wenn aus diversen Gründen (z.B. durch Krankheit, Urlaub, Ferienzeit der Kinder) die Kinder- zahl reduziert ist, kann trotz Abwesenheit einer Fachkraft der Erzieher-Kind-Schlüssel erfüllt sein
2. Stufe:
- Einsatz einer Springerkraft, sofern vorhanden
- Verschiebung / Verkürzung der Mittagspause der Mitarbeiter
- Ausfall von Verfügungszeiten der Mitarbeiter
- Zusammenlegung / Schließung von Lernwerkstätten (Räume, in denen Kinder in Kleingruppen die Möglichkeit zu selbständigem Lernen haben)
- Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften
- Aufstockung der Arbeitszeit von Ganztagskräften (Abdeckung von Randzeiten)
- Verringerung des pädagogischen Angebots (Ausfall von Exkursionen, Feste, Veranstaltungen, Waldtagen, usw.)
- Absagen und Verschiebungen von Aufnahme-, Entwicklungs- und Elterngesprächen
- Überprüfung der Teilnahme der Mitarbeiter an Fortbildungen, Arbeitskreisen oder ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen
- Stornierung von Überstundenabbau
3. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):
- Verschiebung von Neuaufnahmen / Eingewöhnungen
- Einrichten von Notgruppen
- Reduzierung der Öffnungszeiten
4. Stufe (Meldung an Träger, Jugendamt und Landesjugendamt):
- Schließung der Einrichtung
Dieser Maßnahmenplan wird jedes Jahr neu überprüft, da sich der Personalschlüssel verändern kann.
Hinweis zum Schutzkonzept:
Vorerst legen wir das Schutzkonzept des Eifelkreises Bitburg-Prüm zugrunde.