Happy school kids running in corridor

KITA Abenteuerland

Datenschutz in der Kita

In der Kindertagesstättenarbeit ist die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten nicht grundsätzlich verboten und in vielen Fällen unabdingbar. Die Grundsätze der Erforderlichkeit, Zweckbindung, Nichtdiskriminierung und Transparenz werden dabei zum Schutz der Persönlichkeit berücksichtigt.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Eltern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Daten Ihrer Kinder geben:

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen in Bezug auf die Datenverarbeitung steht Ihnen der Kita- Träger Stadt Bitburg und die Kita-Leitung Frau W. Wengler in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten der Einrichtung zur Verfügung.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@stadt.bitburg.de

2. Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und Ihres Kindes verarbeitet?

Die Daten werden zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages nach dem KiTa-Zukunftsgesetz und dem Sozialgesetzbuch verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Kinder um die Verwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch die Bildungs- und Lerndokumentationen in Bezug auf Ihr Kind (Portfolio).

3. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

Private und öffentliche Stellen:

Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise an das Gesundheitsamt, Straßenverkehr, Busunternehmen, das örtlich zuständige Jugendamt, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung oder den Elternausschuss. Ein Datenaustausch mit der aufnehmenden Grundschule findet nur mir Ihrer Einwilligung statt. Gleiches gilt für den Datenaustausch mit Ärzten und Therapeuten.

4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir löschen die Daten von Kindern und Eltern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der Kita. Die Bildungs- und Lerndokumentation (Portfolio) Ihres Kindes wird Ihnen bei Verlassen der Kita ausgehändigt. Längere Aufbewahrungsfristen gelten dann, wenn dies beispielsweise für Abrechnungszwecke oder im Rahmen der Dokumentationspflicht (z. B. bei einem Kindergartenunfall) erforderlich ist.

5. Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu. Im Einzelnen informieren wir Sie über:

  1. Das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.
  2. Das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten, sofern die Notwendigkeit der Speicherung nach den oben angedeuteten Aufbewahrungsfristen nicht mehr besteht.


Das Recht, unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Daten bestritten ist, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

Das Recht, Widerspruch (soweit möglich) gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen.

Bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes, insbesondere wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, können Sie sich wie oben angegeben an Träger, Kita-Leitung in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten wenden, sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) als Aufsichtsbehörde.

Kontaktdaten (LfDI):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

Telefon: 06131/208-2449 Telefax: 06131/208-2497

Email: poststelle@datenschutz.rlp.de