BUNDESTAGSWAHL am 23. Februar 2025 -       Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

 schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die für die Stadt Bitburg zuständige Stadtverwaltung,

  1. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  2. online, über die Internetseite www.bitburg.de,
  3. per Fax oder
  4. durch einfache Email an die Adresse  wahlen@stadt.bitburg.de.

 Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht.

Alternativ kann man aber auch am Wahltag einen Spaziergang zum jeweiligen Wahllokal machen, um mal wieder dort zu wählen. Dann hat man auf jeden Fall die Gewissheit, dass die abgegebene Stimme gezählt wird und nicht aufgrund von verspäteter Zustellung oder formellen Fehlern nicht gewertet werden kann.