Bundestagswahl am 23. Februar – Briefwahlunterlagen können erst ab 7. Februar ausgestellt werden!

Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung Briefwahlunterlagen frühestens ab dem Ende 6. Kalenderwoche versenden kann.

Schon vorher erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Mit der Wahlbenachrichtigung, per Mail oder natürlich auch online kann jeder Briefwahl beantragen. Aufgrund der besonderen Situation bittet das Wahlamt alle Antragsteller jedoch darum, ihre Anträge möglichst frühzeitig zu stellen und sich anschließend entsprechend zu gedulden.

Vielleicht kann man ja alternativ auch am Wahltag einen Spaziergang zum jeweiligen Wahllokal machen, um mal wieder dort zu wählen. Dann hat man auf jeden Fall die Gewissheit, dass die abgegebene Stimme gezählt wird und nicht aufgrund von verspäteter Zustellung oder formellen Fehlern nicht gewertet werden kann.