I.
Am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 29. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 09. Mai 2025, 12 Uhr, bei der Stadtverwaltung, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Stadtverwaltung Bitburg, Zimmer 104 erhalten.
Bitburg, den 24. März 2025
Michael Ringelstein, Erster Beigeordneter
als Wahlleiter