Infos zur Einwohnerfragestunde

Wer Interesse an einer Anfrage an den Stadtrat hat, muss Folgendes beachten:

Die Einwohner der Stadt Bitburg und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen sind berechtigt, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Pro Person ist nur eine Frage/ Anregung zulässig. Ausnahmsweise kann eine Zusatzfrage zugelassen werden.

Fragen sollen dem Bürgermeister nach Möglichkeit spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen, die

1. nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder

2. sich auf nachfolgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen oder

3. Angelegenheiten betreffen, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, oder

4. die gestellt werden, wenn die reguläre Dauer der Einwohnerfragestunde (30 min) bereits um mehr als 15 Minuten überschritten ist,

müssen zurückgewiesen werden.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt mündlich. Die Fraktionen können zu der Antwort kurz Stellung nehmen.

Kann die Frage in der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde. Alternativ kann der Fragesteller sich mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden erklären.