Aktuell befinden sich acht gebührenfreie Stellplätze entlang der Straße direkt vor dem Eingangsportal des Krankenhauses. Diese Plätze sind für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde gedacht, für alle anderen gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Die entsprechende Beschilderung wurde von manchen Verkehrsteilnehmern missverstanden. Außerdem fragten Fahrdienstleister für Krankentransporte wegen des Parkdrucks nach kurzzeitig nutzbaren Plätzen.
Deshalb vereinbarten das Ordnungsamt der Stadt und die Krankenhausleitung gemeinsam eine neue Regelung:
Danach sind künftig noch drei Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde vorgesehen, dazu vier gebührenfreie Kurzzeitplätze (30 Minuten) mit dem Zusatz „Krankenfahrzeuge frei“ ausgewiesen. Der Platz direkt vor dem Fußgängerüberweg muss aufgrund der schwierigen Sichtverhältnisse durch eine Fahrbahnmarkierung gesperrt werden.