Kauf der Immobilie Mötscher Straße 41b (ehemaliges Bahnbedienstetengebäude)

Die Stadt Bitburg bietet das ehemalige Bahnbedienstetengebäude „Mötscher Straße 41b“, unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Erhaltungs- und Sanierungsvorgaben, im Bieterverfahren, öffentlich zum Kauf an.

Der Mindestgebotspreis beträgt 150.000 Euro.

 

Objektdaten:

  • Mötscher Straße 41 B, Gemarkung Bitburg, Flur 7, Flurstück Nr. 178/1,
  • Grundstücksgröße 1.603 qm
  • Hauptgebäude: Zweifamilienhaus dreigeschossig, ausgebautes Dachgeschoss; voll unterkellert, zwei Nebengebäude massiv mit Mansarddach Naturschiefer
  • Baujahr ca. 1910
  • massive Steinbauweise, Bruchstein, Sandstein, Decken Holzbalken
  • insgesamt verputzt; Gebäudesockel mit Sandstein
  • Mansardwalmdach mit Aufbauten, Naturschieferdeckung
  • keine Dämmung, keine Heizung
  • Warmwasserversorgung: (Elektro-) Durchlauferhitzer
  • Fenster: Holz mit Einfachverglasung
  • Bodenbeläge: Holzdielen, PVC, Fliesen in Bädern
  • Raumaufteilung:
    • Kellergeschoss mit Kellerräumen
      • EG mit 2 Fluren und 2 Fluren mit Treppe, 2 Bäder, 7 Zimmer, 1 Küche, 1 Vorratsraum
      • OG mit 2 Fluren und 2 Fluren mit Treppe, 2 Bäder, 7 Zimmer, 1 Küche, 1 Vorratsraum
      • DG mit 2 Fluren und 2 Fluren mit Treppe, Bad, 7 Zimmer, 1 Küche

 

  • Erschließung erfolgt von Mötscher Straße über Anliegerweg zum Grundstück
  • innerstädtische Wohnlage, derzeit unmittelbare Nähe zur städtischen Feuerwache und Hubschrauberlandestelle (perspektivisch ist anderer Standort für Feuerwache und ggf. Hubschrauberlandestelle vorgesehen).

 

Die Sanierung dieses historischen Gebäudes inkl. der Nebengebäude hat unter folgenden (nicht abschließenden) architektonischen Vorgaben zu erfolgen, welche verbindlich in der Kaufvertragsurkunde festgeschrieben werden:

  • Haupt- sowie beide Nebengebäude sind in ihrer Bauweise zu erhalten.
  • Dachform und Dachaufbauten der drei Gebäude sind im Bestand zu erhalten oder, falls erforderlich, in gleicher Form wiederherzustellen. Die Dacheindeckung ist mit Naturschiefer oder vergleichbarer Alternative auszuführen.
  • Die Eingangstüren sind aus Holz als klassische Füllungstüren im gleichen Farbton wie die Fenster auszubilden.
  • Die Fenster sind als weiße Holz-, Holz-Alu- bzw. Kunststoff-Sprossenfenster auszubilden, dabei sind „Wiener Sprossen“ und glasteilende Sprossen zulässig.
  • Die konkrete Fenstergliederung ist den Fassadenansichten zu entnehmen. Holzfenster sind mit Wetterschenkel und Sohlbankprofil auszubilden. Systeme mit sichtbarer Alu-Regenschiene auf der Natursteinfensterbank sind nicht zulässig. Die Fenster sind ohne zusätzliche Fensterbankprofile in die vorhandenen Öffnungen einzubauen, die Sandsteinfensterbänke sind zu erhalten/auszutauschen.
  • Die Fassaden sind als gestrichene Putzfassaden auszuführen. Die Architekturbauteile (z. B.  Gesimse, Erker, Vorsprünge) können farblich abgesetzt werden.
  • Der Natursteinsockel und die Außentreppe sollte steinsichtig bleiben.
  • bauliche Erweiterung oder Umnutzung der Nebengebäude sind zur Freigabe der Stadt Bitburg vorzulegen.
  • Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig und zur Freigabe vorzulegen.
  • Zur Abstimmung von Dachausführungen, Fassadengestaltung einschl. Farbtönen, Tür- und Fenstergestaltung und evtl. beabsichtigter Veränderungsplanung (auch in Bezug auf Brandschutz) steht die Stadtverwaltung Bitburg beratend zur Verfügung. 

 

Zusätzlich werden im Kaufvertrag folgende Bedingungen vereinbart:

  • verbindlicher Baubeginn innerhalb von zwei Jahren ab Tag der Beurkundung, Fertigstellung innerhalb von fünf Jahren
  • Festlegung der zeitlichen und baulichen Ausführung

Hinweis zur Erschließung:

Die bauliche Erschließung ist derzeit über den Anliegerweg, südlich abgehend der Mötscher Straße gesichert. Künftige Käufer werden darauf hingewiesen, dass Arbeiten an diesem Weg aus beitragsrechtlicher Sicht, als erstmalige Herstellung einer öffentlichen Straße zu werten sind. Die Umlage dieser Kosten erfolgt nach dem System der Erschließungsbeiträge. Diese werden bis zu einer Höhe von 90% auf die jeweiligen Anlieger, welche an diesen Weg angrenzen, umgelegt. Die Gemeinde übernimmt hier einen Anteil von mindestens 10% der beitragsfähigen Kosten

 

Die Bewertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt mittels folgender Kriterien/Gewichtung:


Objektbesichtigung:
Nach vorheriger Anmeldung bei der Stadtverwaltung Bitburg, besteht die Möglichkeit zur Objektbesichtigung am Donnerstag, 18.07.24 sowie am Donnerstag, 25.07.24 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Kontaktdaten siehe unten.

 

Für weitere Informationen oder Fragen steht das Team Liegenschaften gerne zur Verfügung.

Kaufinteressierte reichen ihre Bewerbung bitte unter Angabe ihres Kaufpreisgebotes sowie ihres konkreten Sanierungs- und Nutzungskonzeptes schriftlich oder elektronisch bis zum 16.09.2024 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Team Liegenschaften, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg ein.

Mit der Bewerbung, spätestens jedoch vor Kaufvertragsabschluss, ist ein Bonitätsnachweis für den Kauf und die Umsetzung des Konzeptes vorzulegen.

Kontaktdaten:

Telefon-Durchwahl: 06561-6001-312,  -310,


Mötscher Straße 41b, Hauptgebäude