In ihrer ersten Sitzung am 4. Juli 2024 hatten die kürzlich gewählten, neuen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Bitburg eine beachtliche Tagesordnung zu bewältigen. Vor allem standen zahlreiche Wahlen auf dem Programm.
In seiner konstituierenden Sitzung wählte der neue Rat die drei Beigeordneten der Stadt, den stellvertretenden Ortsvorsteher von Bitburg-Irsch sowie die Mitglieder in verschiedenen Ausschüssen. Größte Ausschüsse sind der Hauptausschuss und der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz mit jeweils 16 Mitgliedern. Es folgen der Werkausschuss, der Hospitalausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss mit jeweils 12 Mitgliedern. Jeweils fünf Vertreter sind für den Schulträgerausschuss, den Aufsichtsrat der Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft (BVB) und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz zu wählen. Außerdem gibt es noch den Zweckverband Feriengebiet Bitburger Land mit vier sowie den Umlegungsausschuss mit zwei Mitgliedern. Ganz neu ist die Projektgesellschaft Bitburg Housing GmbH. Hier entsendet die Stadt Bitburg drei Mitglieder des Stadtrates.
Darüber hinaus gibt es seit 2018 einen Feuerwehrbeirat, in den jede der sechs Ratsgruppierungen einen Vertreter entsendet.
Ferner wurde Klaus-Peter Weinand als Vertreter der Stadt Bitburg im Verwaltungsrat der Landwerke Eifel neben Bürgermeister Joachim Kandels gewählt.
Außerdem wurden der Bürgermeister und als Vertreter der Erste Beigeordnete für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier benannt.
Wer in welches Gremium gewählt wurde, finden Sie im Internet auf der Seite www.bitburg.de
Die Wahl der Beigeordneten
Zwei der drei Beigeordneten wurden vom Rat wiedergewählt.
Erster Beigeordneter der Stadt Bitburg ist wieder Michael Ringelstein (CDU). Herr Ringelstein übt dieses Amt bereits seit 2009 aus. Auch die neue 2. Beigeordnete Katharina Gangolf ist bereits seit 2014 Beigeordnete. Sie war fünf Jahre lang 3. Beigeordnete. Als Kandidatin für die 3. Beigeordnete wurde Irene Weber vorgeschlagen und dementsprechend gewählt. Alle Beigeordneten sind auf die Dauer von fünf Jahren bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode (2029) gewählt.