Außenbereichssatzung für den Bereich „Albachmühle“

Die Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass das ehemalige Hotel mit Gaststätte wieder wohnwirtschaftlich genutzt werden kann. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Vorhabenträger, mit dem die Stadt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen hat.