Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 112 „Am Boden II“ im Stadtteil Masholder aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung des Stadtrates am 28.09.2023 wurde auch der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt. Gemäß § 4b BauGB wurde das Planungsbüro ISU, Bitburg sowohl mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als auch mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Im Stadtteil Masholder der Stadt Bitburg stehen insgesamt nur wenige Baugrundstücke / Baulücken zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es im gesamten Stadtgebiet eine große Nachfrage an Wohnbauland. Um dem entgegenzuwirken, wurde im Bitburger Stadtteil Masholder bereits im Jahr 2021 das Gebiet „Am Boden“ baurechtlich als Wohnbaufläche überplant. Die neu entstandenen Baugrundstücke sind jedoch zwischenzeitlich ebenfalls größtenteils vermarktet, wohingegen die Nachfrage gleichbleibend hoch geblieben ist. Ein privater Investor beabsichtigt nun, in unmittelbarem Anschluss an das Plangebiet „Am Boden“, den weitestgehend landwirtschaftliche genutzten Bereich (Acker- und Grünfläche) nach den bauplanungsrechtlichen Vorgaben der Stadt Bitburg wohnbaulich zu entwickeln.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplans befindet sich nordöstlich der Ortslage Masholder. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 2,2 ha und umfasst in der Gemarkung Masholder, Flur 1 teilweise folgende Flurstücke:
2/12 - 39/1 - 40 - 56/9 - 56/26 - 57/34 - 57/47 - 58/14 - 59/2 – 60.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem nachstehenden unmaßstäblichen Lageplan dargestellt:
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 112 „Am Boden II“, Stadtteil Masholder bestehend aus Planzeichnung M.: 1:1.000, den Textfestsetzungen der Begründung, dem Vorentwurf des Umweltberichts mit Biotop- und Nutzungstypenplan sowie dem Entwässerungskonzept als Anlage im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom
19. April 2024 bis 22. Mai 2024
bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar.
Während dieser Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Anregungen und Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorbringen. Diese Stellungnahmen können schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an m.zimmermann@i-s-u.de gerichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 08. April 2024
Joachim Kandels Bürgermeister