Der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz der Stadt Bitburg ist zu einer öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung eingeladen, die am Dienstag, dem 14. April 2026, 17:00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Bitburg, stattfindet. Der Ortsbeirat Matzen ist zur Sitzung beigeladen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 teil.
Im Rahmen der letzten Stadtratssitzung hat die Stadtverwaltung Bitburg entsprechend der gesetzlichen Vorschriften im Landesbeamtengesetz eine Übersicht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters der Stadt Bitburg im Jahr 2025 vorgelegt.
Bitburg ergreift Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Grundschule Bitburg-Süd. Ab sofort wird auf dem Parkplatz "Altes Gymnasium" eine neue, speziell ausgewiesene Elternhaltestelle („Kiss + Ride“) eingerichtet. Ziel ist es, den morgendlichen Bring- und den nachmittäglichen Abholverkehr zu ordnen und so gefährliche Situationen direkt vor dem Schuleingang zu entschärfen.
Im Neuenweg in Bitburg-Stahl werden Tiefbauarbeiten zur Kanalsanierung ausgeführt. Dafür muss die Straße komplett gesperrt werden. Die notwendigen Arbeiten werden vom 13. bis 17. April 2026 ausgeführt.
Der Girls Day ist ein bundesweiter Aktionstag, an dem Mädchen Einblicke in Berufe und Studienfächer bekommen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind.Er soll dabei helfen, Rollenklischees abzubauen und junge Menschen bei einer offenen Berufsorientierung zu unterstützen.
Im Rahmen einer forstlichen Maßnahme werden im „Königswäldchen“ der Stadt Bitburg in den Kalenderwochen 16 und 17, nach den Osterferien, Verkehrssicherungsmaßnahmen rund um die Waldhütte sowie in den angrenzenden Waldbeständen durchgeführt.
Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 60 Bereich „Schleifmühle/EuroBBW“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 88 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBl. 1998, S. 365) in der zurzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
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