Die gebührenpflichtige Straßenreinigung in Bitburg
21.11.2017 | Wöchentliche Reinigung durch städtische Kehrmaschine
Der Versand der Bescheide über die Feststellung der Grundlage zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist weitestgehend abgeschlossen.
Die Gebührenbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar des Jahres 2018 versendet und beinhalten die Gebühren für den zurückliegenden Zeitraum 2016 und 2017, sowie die Anforderung der Gebühren für das Jahr 2018.
Die Nachzahlung der Gebühren wird innerhalb eines Monats – die Gebühren für 2018, je nach Gebührenhöhe, zu unterschiedlichen Zahlungsterminen fällig.
Nach Erhalt dieser Bescheide, kann zwischen Ratenzahlung und Jahreszahler (ein Fälligkeitstermin zum 01.Juli) gewählt werden.
Teilen Sie uns Ihre Zahlungswünsche bitte nach Erhalt der Gebührenbescheide mit.
Zur Klarstellung weisen wir nochmals darauf hin, dass der Gebührensatz für den Reinigungsbezirk 1 (alle Straßen außer Fußgängerzone) einheitlich
1,40 € pro laufender Meter Straßenfront pro Jahr
betragen wird.
Für den Bereich Fußgängerzone wird eine Gebühr in Höhe von
13,30 € pro laufender Meter Straßenfront pro Jahr
festgesetzt werden. Bisher wurden für diesen Reinigungsbezirk 23,30 € erhoben; die Straßenreinigung wird somit deutlich günstiger.
Mit der abgedruckten Grafik geben wir Ihnen noch einmal einen Überblick über die Reinigungstage und die einzelnen Reinigungsstrecken.
Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage www.bitburg.de .
Johann-Peter-Limbourg-Straße – Josef-Niederprüm-Straße – Ludesgasse – Kölner Straße – Prümer Straße – Rautenberg – Rittersdorfer Straße – Römermauer – Sackgasse – Schakengasse – Theobald-Simon-Straße
Die Stadtverwaltung Bitburg möchte natürlich eine Reinigungsleistung bieten, die Ihren Erwartungen als Gebührenzahler entspricht. Wir haben bereits in Abstimmung mit dem Fahrer der Kehrmaschine die Reinigungstage der einzelnen Bezirke entsprechend festgelegt und flexible Einsatzzeiten eingeführt um ein vernünftiges Reinigungsergebnis zu erzielen.
Wir sind allerdings auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Oft ist es so, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge in derselben Straße wohnen. Manchmal ist auch der genaue Tag der Straßenreinigung nicht bekannt oder das rechtzeitige Wegstellen des Fahrzeugs wurde schlichtweg vergessen.
Sprechen Sie Nachbarn oder auch dort parkende Fahrzeughalter darauf an.
Über ein sauberes Stadtbild freuen sich schließlich alle !!
Die Gebührenbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar des Jahres 2018 versendet und beinhalten die Gebühren für den zurückliegenden Zeitraum 2016 und 2017, sowie die Anforderung der Gebühren für das Jahr 2018.
Die Nachzahlung der Gebühren wird innerhalb eines Monats – die Gebühren für 2018, je nach Gebührenhöhe, zu unterschiedlichen Zahlungsterminen fällig.
Nach Erhalt dieser Bescheide, kann zwischen Ratenzahlung und Jahreszahler (ein Fälligkeitstermin zum 01.Juli) gewählt werden.
Teilen Sie uns Ihre Zahlungswünsche bitte nach Erhalt der Gebührenbescheide mit.
Zur Klarstellung weisen wir nochmals darauf hin, dass der Gebührensatz für den Reinigungsbezirk 1 (alle Straßen außer Fußgängerzone) einheitlich
1,40 € pro laufender Meter Straßenfront pro Jahr
betragen wird.
Für den Bereich Fußgängerzone wird eine Gebühr in Höhe von
13,30 € pro laufender Meter Straßenfront pro Jahr
festgesetzt werden. Bisher wurden für diesen Reinigungsbezirk 23,30 € erhoben; die Straßenreinigung wird somit deutlich günstiger.
Mit der abgedruckten Grafik geben wir Ihnen noch einmal einen Überblick über die Reinigungstage und die einzelnen Reinigungsstrecken.
Diese Übersicht finden Sie auch auf unserer Homepage www.bitburg.de .
Montag (Reinigungsbezirk 1 – GRÜN)
Vormittags
Bedaplatz – Bedastraße – Brodenheckstraße – Franz-Mecker-Straße – Gartenstraße – Heinrichstraße – Hubert-Prim-Straße – Karenweg – Lessingstraße – Mozartstraße – Neuerburger Straße – Trierer StraßeVormittags
Nachmittags
Berliner Straße – Echternacher StraßeDienstag (Reinigungsbezirk 1 – BLAU)
Vormittags
Bahnhofstraße – Diekircher Straße – Güterstraße – Indurstriestraße – Saarstraße – Sauerstraße – WeiherstraßeVormittags
Nachmittags
Mötscher Straße – Südring
Mittwoch (Reinigungsbezirk 1 – PINK)
Vormittags
Daimlerstraße – Dieselstraße – Graf-Zeppelin-Straße – Lilienthalstraße – Ottostraße - WankelstraßeVormittags
Donnerstag (Reinigungsbezirk 1 – TÜRKIS)
Vormittags
Adrigstraße – Albachstraße – An der Südschule – Annenhof – Auf dem Stock – Borenweg – Denkmalstraße – Krankenhausstraße – Ostring – Petersstraße – Poststraße – Prälat-Benz-Straße – Schliezgasse – Stockstraße – Wegener StraßeNachmittags
Am Zuckerborn – Dauner Straße – Erdorfer Straße – Glockenhäuschen – Nansenstraße – Talweg – Wittlicher StraßeFreitag (Reinigungsbezirk 1 – GELB)
Vormittags
Am Markt – Am Rathaus – Baptistgasse - Burbetstraße – Dauner Straße – Geibengasse – Gerichtsstraße – Görenweg – Hans-Lehnert-Gasse – Hauptstraße – Im Graben – Vormittags
Johann-Peter-Limbourg-Straße – Josef-Niederprüm-Straße – Ludesgasse – Kölner Straße – Prümer Straße – Rautenberg – Rittersdorfer Straße – Römermauer – Sackgasse – Schakengasse – Theobald-Simon-Straße
Die Stadtverwaltung Bitburg möchte natürlich eine Reinigungsleistung bieten, die Ihren Erwartungen als Gebührenzahler entspricht. Wir haben bereits in Abstimmung mit dem Fahrer der Kehrmaschine die Reinigungstage der einzelnen Bezirke entsprechend festgelegt und flexible Einsatzzeiten eingeführt um ein vernünftiges Reinigungsergebnis zu erzielen.
Wir sind allerdings auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Oft ist es so, dass die Halter der betroffenen Fahrzeuge in derselben Straße wohnen. Manchmal ist auch der genaue Tag der Straßenreinigung nicht bekannt oder das rechtzeitige Wegstellen des Fahrzeugs wurde schlichtweg vergessen.
Sprechen Sie Nachbarn oder auch dort parkende Fahrzeughalter darauf an.
Über ein sauberes Stadtbild freuen sich schließlich alle !!