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Gebührenpflichtige Straßenreinigung in Bitburg

18.10.2017 | - Grundlagenbescheide kommen Anfang November

Die vom Stadtrat einstimmig beschlossene Satzung der Stadt Bitburg über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Nachdem nun alle betroffenen Grundstücke erfasst wurden, erhalten die Grundstückseigentümer im November ihre Bescheide mit den Daten, die als Grundlage für die Gebührenerhebung dienen werden.

Die betroffenen Straßen werden einmal wöchentlich gereinigt. Nur die Fußgängerzone wird - wie bisher - fünf Mal wöchentlich gereinigt.

Die Verbesserung des Stadtbildes in Bezug auf saubere Straßen und die Gefahren für Anlieger beim Reinigen an verkehrswichtigen und viel befahrenen Straßen sind Gründe dafür, dass der Stadtrat im November 2015 beschlossen hat, die Aufgabe der Straßenreinigung in den betroffenen Bereichen ab 2016 durch die Stadt selbst vornehmen zu lassen und mit der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu finanzieren. Ein Eigenanteil der Kosten von 30 Prozent wird aus dem städtischen Haushalt übernommen.
Die entsprechende Satzung ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Um die neue Aufgabe wahrnehmen zu können, wurde die alte, kaputte Kehrmaschine durch zwei neue Maschinen ersetzt und über eine Probephase getestet.
Es handelt sich dabei um eine kleine, überaus wendige Kehrmaschine, welche überwiegend für die Reinigung der Fußgängerzone eingesetzt wird. Durch den Einsatz dieser Maschine kann ein großer Teil des Personals, welches bisher die Reinigung in der Fußgängerzone von Hand unterstützt hat, anderweitig eingesetzt werden. Dies führt zu einem niedrigeren Gebührensatz.
Zur Reinigung aller anderen, überwiegend städtischen Grundstücke im gesamten Stadtgebiet, sowie der privaten Grundstücke im neuen Reinigungsbezirk, hat man sich zur Anschaffung einer zweiten, großen Kehrmaschine entschieden.

Die gebührenpflichtige Straßenreinigung betrifft nur die Straßenfläche (Verkehrsfläche) – die Reinigung der Gehwege und der entsprechende Winterdienst obliegen weiterhin den jeweiligen Anliegern.

Nach der Kalkulation der Verwaltung müssen alle betroffenen Anlieger für die Straßenreinigung mit einem Betrag von ca. 1,40 Euro pro laufenden Meter im Jahr rechnen. Das bedeutet, dass für ein Grundstück mit einer angrenzenden Straßenlänge von 15 Metern eine jährliche Gebühr von 21 Euro anfallen würde.
In der Fußgängerzone, wo seit vielen Jahren schon Reinigungsgebühren erhoben werden, fallen wegen der häufigeren Reinigung 13,30 Euro pro laufenden Meter im Jahr an.

Inzwischen hat die Verwaltung die erforderlichen Grundlagen erarbeitet, und im November werden die entsprechenden Bescheide versendet. Die dafür ermittelten Daten bilden die Grundlage für die spätere Gebührenerhebung. Weitere, detaillierte Informationen werden in der kommenden Woche veröffentlicht.

Die Liste der von der Straßenreinigung betroffenen Straßen und ein Übersichtsplan werden auf der Internetseite www.bitburg.de zur Ansicht bzw. zum Download bereitgestellt.



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