Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines
Eine Information des Einwohnermeldeamtes
Wer seine Schulzeit beendet hat und nun ins Berufsleben eintritt, muß sich beim Gesundheitsamt untersuchen lassen, ob sie oder er gesundheitlich dazu in der Lage ist, den neuen Beruf auszuüben. Dazu stellt das zuständige Einwohnermeldeamt auf Antrag einen Untersuchungsberechtigungsschein aus. Gleiches gilt für eine entsprechende Nachuntersuchung und sonstige Untersuchungen in diesem Zusammenhang.
Um Euch den Weg zum Rathaus zu ersparen, stellen wir in unserem Internet-Angebot ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Ihr Euch nur herunterziehen und ausfüllen müßt. Das ausgefüllte Formular schickt Ihr per Post zur Stadtverwaltung. Wir senden Euch dann den Untersuchungsberechtigungsschein zu, mit dem Ihr dann zum Gesundheitsamt gehen könnt.
Um Euch den Weg zum Rathaus zu ersparen, stellen wir in unserem Internet-Angebot ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Ihr Euch nur herunterziehen und ausfüllen müßt. Das ausgefüllte Formular schickt Ihr per Post zur Stadtverwaltung. Wir senden Euch dann den Untersuchungsberechtigungsschein zu, mit dem Ihr dann zum Gesundheitsamt gehen könnt.
Marginalinhalt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Einwohnermeldeamt
(06561) 6001-223
Fax (06561) 6001-190
Zimmer-Nr. Zimmer 6
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