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Aus dem Stadtarchiv

19.7.2017 | Als der Fließemer Pfarrer mit seinen Gläubigen prozessierte


Sebastian Klein verwaltete 1746 – 1767 die Pfarrei Fließem, die damals zum Dekanat Kyllburg gehörte. Im Januar 1753 suchte er in Bitburg den Notar Heuschling auf und gab folgendes zu Protokoll: Er lebe in Streit mit seinen Pfarrkindern. Deshalb habe er vor dem Provinzialrat in Luxemburg eine Klage eingereicht. In Luxemburg habe er sich als Rechtsbeistand den Advokaten Dujardin genommen, der ihn vertreten werde. Der Streit sei entstanden, weil sein Pfarrhaus in einem desolaten Bauzustand sei. Dabei seien die Pfarrkinder eigentlich verpflichtet, sein Pfarrhaus und die Nebengebäude „gut und stabil“ zu unterhalten. Nun habe er sich selbst um den Bau kümmern müssen, damit er nicht zusammenfalle. Damit er aber sein Geld, das er in den Bau steckte, auch wieder von den Pfarrkindern zurückbekomme, habe er sich gezwungen gesehen, die Klage in Luxemburg einzureichen. – Leider ist in den Akten des Luxemburger Provinzialrates ein Urteil in der Sache nicht erhalten. Man kann aber davon ausgehen, dass die Richter sich – wie in solchen Fällen üblich – auf die Seite des Geistlichen stellten und dass die Fließemer sich nicht nur um die Erhaltung des Pfarrhauses kümmern, sondern dass sie auch dem Pfarrer seine Auslagen erlegen mussten. – Sebastian Klein starb übrigens 1767 in Fließem und wurde in der Kirche beerdigt, wo sich sein Grab vor der Kommunionbank befindet.
P.N.



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