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Aus dem Stadtarchiv

6.12.2017 | „Er darf weder Geld noch Geschenke annehmen oder versprechen“

Richter, Gerichtsschöffen oder Gerichtspersonal hatten immer schon eine besondere Stellung in der Gemeinschaft. Ihre Macht und ihr Einfluss waren zu allen Zeiten groß. In einer Zeit, als noch Galgen und Hinrichtungsstätten bei allen größeren Orten meist weithin sichtbar waren, konnte jeder ermessen, welche Macht in den Händen dieser Männer lag.

Als 1784 der Bitburger Schöffe Johann Brachlé starb, war es Aufgabe des Stadtherrn Franz Joseph von Blochhausen, seine Stelle neu zu besetzen. Er bestellte „Herrn Well“ – der Vorname wird in der Urkunde nicht genannt – zum neuen Schöffen für Stadt und Herrschaft Bitburg. In der Ernennungsurkunde vom 7. September 1784 machte er dem neuen Schöffen zur Aufgabe, „weder Geld noch Geschenke direkt oder indirekt zu geben oder anzunehmen“. Er durfte sich nicht bezahlen lassen, nur die entstandenen Unkosten sollte er erstattet bekommen. Das Dokument unterschrieben neben Well auch die Mitschöffen Zangerle und Clees.
Damit die Schöffen unabhängig sein konnten, wurden in der Regel wohlhabende Persönlichkeiten berufen. So war es auch bei der Familie Well, die Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts eines der ersten Gasthäuser in der Nähe des Trierer Tores unterhielt.

P.N.



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